Wohnungsgenossenschaft Rheinberg eG Wohnungsgenossenschaft eG, Rheinberg

02843-95 93 90

Fernsehversorgung - gilt nur bis zum 30.04.2024

Die Fernsehversorgung bzw. die Grundgebühren für das Kabelfernsehen ist in den Betriebskosten enthalten und erfolgt durch Vodafone (vorher: Unitymedia).

 

Zusatzprogramme können Sie selbstverständlich über Vodafone buchen, bitte geben Sie an, dass Sie Mieter bei uns sind und bereits Grundgebühren für das Kabelfernsehen bezahlen. Selbstverständlich können Sie über Vodafone auch Internet und Telefon beziehen, das ist aber kein Muss!

 

Bei Störungen, Installationshilfen für Geräten oder technischen Support wenden Sie sich bitte direkt an Vodafone unter:

0221 - 46 61 91 12. Die Hotline ist 7 Tage/24 Stunden erreichbar.

 

Für Beratung und Bestellung wenden Sie sich bitte an folgende Hotline von Vodafone: 0221 - 46 61 91 05. Die Hotline erreichen Sie Mo-Fr von 08.00-20.00 Uhr und Sa von 08.00 - 16.00 Uhr.

 

 

Ich möchte aber eine eigene Parabolantenne anbringen, darf ich das?
 

"Mieter haben keinen Anspruch auf Installation einer Satellitenschüssel, wenn sie auf andere Weise gewünschte Fernsehprogramme empfangen können." Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seinerzeit entschieden.

Wir haben die Wohnungen - mit Ausnahme unserer Objekte in Rheinberg-Millingen - alle mit einem modernen Kabelanschluss ausgestattet. Über diese Versorgung können Sie als Mieter ein großes nationales sowie auch internationales Programm empfangen. Zudem besteht die Möglichkeit Zusatzprogramme zu bestellen. Ob Sie hierfür einen Decoder benötigen, kann Ihnen Vodafone beantworten.

Darüber hinaus gelangen immer mehr Gerichte zu dem Ergebnis, dass die Alternative Internetfernsehen dem Mieter auch im Hinblick auf die notwendigen technischen Fähigkeiten und die Qualität der Übertragung zumutbar ist und damit ein Rechtsanspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne nicht besteht.

Unsere Mieter können also alle wichtigen Radio- und Fernsehsender empfangen. Damit erübrigt sich die Installation einer eigenen Antenne oder Satellitenschüssel.

Das Montieren und Verdübeln einer Antennenanlage ist ein Eingriff in die Bausubstanz, den wir nicht erlauben können. Deshalb kann es auch weiter nicht verwundern, dass wir im Einzelfall Mieter dazu auffordern, eigenmächtig angebrachte Parabolspiegel auf eigene Kosten wieder zu entfernen.