


Für die Häuser und Garagen, an denen kein Winterdienst beauftragt ist, sind die jeweiligen Mieter für das Räumen und Streuen verantwortlich.
Daher dürfen wir auf folgendes gem. Satzung der Stadt Rheinberg aufmerksam machen: Geräumt bzw. gestreut wird sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte:
Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Wenn nach 20 Uhr Schnee fällt oder Glätte entsteht, muss beides am darauffolgenden Tag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erledigt sein.
Flächen sind in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt, Granulat, Asche) zu bestreuen. Streusalz sollte aus Sicherheitsgründen lediglich auf Treppenaufgängen eingesetzt werden. Zu Parkplätzen oder Mülltonnen reicht ein schmaler Streifen (60cm).