Herzlich Willkommen bei uns!

Sie suchen eine Wohnung? Dann sind Sie hier richtig.

Genossenschaften haben nämlich einiges zu bieten, was Sie anderswo so nicht finden. Bei uns sind Sie kein Mieter, sondern ein Mitglied. Sie sind Gemeinschaftseigentümer Ihrer Genossenschaft. Und wer Eigentümer ist, der hat es besser als jeder Mieter. Mitglieder einer Genossenschaft haben ein lebenslanges Wohnrecht. Nicht schlecht, finden Sie? Dann sehen Sie sich einmal an, was wir Ihnen sonst noch zu bieten haben.

Unsere Büro-Öffnungszeiten (persönliche Sprechstunde im Büro)
Unsere Büro-Öffnungszeiten (persönliche Sprechstunde im Büro)

Dienstag und Donnerstag

  • von 09:00 bis 11:00 Uhr 
  • von 15:00 bis 16:30 Uhr

Außerhalb der Büro-Öffnungszeiten können Sie uns erreichen unter:
Kontakt 02843-95 93 90.

Rufen Sie innerhalb der Sprechstunde im Büro an, geht der Anrufbeantworter an. Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht, wir rufen zurück.  

Zeisigweg 6 - schöne 3 Zimmer-Wohnung im 1. OG rechts ab 01.06.2026 zu vermieten - WBS erforderlich! -
Zeisigweg 6 - schöne 3 Zimmer-Wohnung im 1. OG rechts ab 01.06.2026 zu vermieten - WBS erforderlich! -
  • Zeisigweg 6, 1. OG rechts
  • 3 Zimmer-Küche-Bad (Tageslichtbad mit Dusche), nebst 2 Balkonen, sep. Mieterkeller
  • Größe 79 qm
  • Warmmiete 889,35 € (= Kaltmiete 525,35 € + Betriebskostenvorauszahlung 184,00 € + Heizkostenvorauszahlung inkl. Warmwasser 180,00 €)
  • Die Warmwasserbereitung sowie die Beheizung der Wohnung erfolgt über die Gaszentralheizung.
  • Das Haus verfügt über eine Waschküche mit eigenen Wasseranschluss und eigener Wasseruhr sowie einen Trockenkeller und kleinen Fahrradkeller
  • Baujahr des Hauses: 1977; Modernisierung: 2019 (neue Bäder mit ebenerdigen Duschen, neue Fenster, neue Türen, neue Heizungen, neue Frisch- u. Abwasserleitungen, sep. Waschküchen)
  • Voraussetzung für die Anmietung der Wohnung ist ein aktueller Wohnberechtigungsschein.

 

NEWS - Winterdienst
08.01.2026

Für die Häuser und Garagen, an denen kein Winterdienst beauftragt ist, sind die jeweiligen Mieter für das Räumen und Streuen verantwortlich.

Daher dürfen wir auf folgendes gem. Satzung der Stadt Rheinberg aufmerksam machen: Geräumt bzw. gestreut wird sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte:

Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Wenn nach 20 Uhr Schnee fällt oder Glätte entsteht, muss beides am darauffolgenden Tag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erledigt sein.

Flächen sind in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt, Granulat, Asche) zu bestreuen. Streusalz sollte aus Sicherheitsgründen lediglich auf Treppenaufgängen eingesetzt werden. Zu Parkplätzen oder Mülltonnen reicht ein schmaler Streifen (60cm).