Wohnungsgenossenschaft Rheinberg eG Wohnungsgenossenschaft eG, Rheinberg

02843-95 93 90

Die Mitgliedschaft / Anmietung

Bei der Anmietung einer Wohnung müssen Sie mit 30 Geschäftsanteilen a € 31,-- (insgesamt € 930,--) Mitglied der Wohnungsgenossenschaft eG werden.

Die Abtretung von Geschäftsanteilen bzw. Geschäftsguthaben ist ausgeschlossen.

Die Mitgliedschaft ist in den §§ 3 ff. unserer Satzung (<-- zum Öffnen bitte anklicken) geregelt. Beim Erwerb eines Geschäftsanteils handelt es sich um ein separates Rechtsgeschäft, nicht um die Stellung einer Kaution. Wir erheben kein Eintrittsgeld. Das Geschäftsguthaben, jeweils mit dem Stand vom ersten Januar eines Jahres, wird von der Wohnungsgenossenschaft eG, Rheinberg verzinst (Dividende). Die aktuelle Verzinsung beträgt 4% pro Jahr. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in unserer Satzung geregelt.

Die Mitgliedschaft muss während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses bestehen. Mit der Kündigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist erhält das Mitglied dann sein eingezahltes Geschäftsguthaben nach Genehmigung des jeweiligen Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung zurück.

Die Kündigung einer Wohnung ist jedoch nicht zwangsläufig mit der Kündigung der Mitgliedschaft verbunden. Selbstverständlich können Sie weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben. Für das Fortbestehen der Mitgliedschaft gibt es gute Gründe:

- erneute Wohnungsversorgung durch unsere Genossenschaft zu einem späteren Zeitpunkt

- gegebenenfalls spätere Übertragung des Geschäftsguthabens auf Kinder

- interessante Verzinsung des Geschäftsguthabens

Fragen und Antworten

 

1. Muss ich bereits Mitglied sein, um eine Wohnung anmieten zu können?

Nein, erst mit Abschluss des Dauernutzungsvertrages müssen Sie auch der Genossenschaft beitreten. Mieten mehrere Personen eine Wohnung an, muss immer nur einer von Ihnen Mitglied werden.

 

2. Wann muss ich die Genossenschaftsanteile zahlen?

Die Genossenschaftsanteile in Höhe von 930,00 € sind vor Schlüsselübergabe zu zahlen.

 

3. Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?

Bei uns erhalten die Mitglieder günstige Wohnungen, ein lebenslanges Wohnrecht und können bei der jährlichen Mitgliederversammlung mitbestimmen. Außerdem erhalten Mitglieder auf ihren Geschäftsanteil eine Dividende, die zurzeit 4 % beträgt.

 

4. Was ist überhaupt ein Geschäftsanteil und was ist der Unterschied zu einer Kaution?

Mit ihren Geschäftsanteilen beteiligen sich unsere Mitglieder an der Wohnungsgenossenschaft eG, Rheinberg. Der Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil (Pflichtanteil) ist für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erforderlich. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 31,00 €. Zur Anmietung einer Wohnung sind 30 Anteile à 31,00 € notwenig, somit insgesamt 930,00 €. Der Wert der Geschäftsanteile bildet das Geschäftsguthaben.

Die Höhe einer Kaution wäre abhängig von der Netto-Kalt-Miete, könnte maximal drei Monatsmieten betragen. Eine Kaution muss zinssicher angelegt werden und der Mieter hat Anspruch auf die Zinsen.

Bei dem Genossenschaftsanteil wird das Geld nicht angelegt, die Genossenschaft arbeitet mit dem Geld während der Mitgliedschaft. Das Mitglied kann eine Dividende erhalten, diese wird jährlich ausgezahlt und nicht angelegt. Bei uns erhalten Sie für den Geschäftsanteil eine Dividende von zurzeit 4 %.

Wir als Genossenschaft erheben keine Kaution.

 

5. Wann bekomme ich meine Dividende ausgezahlt?

Die Dividende wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung ausgezahlt. Dabei ist folgendes zu beachten: Ist der Geschäftsanteil am Tag der Dividendenausschüttung noch nicht voll eingezahlt, so wird die Dividende Ihrem Geschäftsguthaben zugeschrieben. Grundlage der Berechnung ist das Geschäftsguthaben welches zum 01.01. eines Geschäftsjahres vorhanden ist.

Berechnungsbeispiel: Sie werden am 01.10.2020 Mitglied, in diesem Fall erfolgt die Verzinsung Ihres Geschäftsanteils am 01.01.2021 und die Auszahlung der Dividende nach Beschluss der Mitgliederversammlung.

 

6. Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen und wann bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Kündigung muss schriftlich bei uns eingereicht werden! Näheres regelt § 6 unserer Satzung (<- zum Öffnen bitte anklicken).

Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 1 Jahr vorher schriftlich erfolgen.

Beispiel: Kündigungseingang 05.05.2020 -> Beendigung Mitgliedschaft 31.12.2021; Auszahlung des Geschäftsanteils nach Beschluss auf Mitgliederversammlung 2022

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass es kein bestehendes Mietverhältnis gibt oder das Mietverhältnis ebenfalls gekündigt wurde.

 

7. Was passiert, wenn das Mitglied verstirbt?

Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss eines Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf die Erben über. Die Erbschaft ist durch Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können ein Stimmrecht in dieser Zeit nur gemeinsam oder durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.

 

8. Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, in dem Sie erklären, dass Sie bei uns Ihre Kapitalerträge ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag vom Steuerabzug freistellen. Sollten Sie uns keinen Freistellungsauftrag erteilen, fallen für die jährliche Dividende 25 % Kapitalertragssteuer, weitere 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie evtl. Kirchensteuer an.