Die Genossenschaft
Die Genossenshaft ist eine Rechtsform – vordergründig wie zum Beispiel auch die AG oder die GmbH – und dennoch ganz anders und mit keiner anderen Rechtsform vergleichbar.
Das genossenschaftliche Selbstverständnis stellt den Förderauftrag, den die Genossenschaft ihren Mitgliedern gegenüber hat, in den Mittelpunkt ihres Handelns. Genossenschaften – und hier insbesondere wohnungswirtschaftliche Genossenschaften – sind gleichermaßen in der Tradition verwurzelt und der Zukunft verpflichtet.
Die Verankerung in der Tradition gibt Sicherheit: Die Genossenschaft ist die Rechtsform mit der geringsten Insolvenzquote. Sie ist ein stabiles Fundament für Innovationen, die künftigen Ansprüchen gerecht werden.
Der Genossenschaftsgedanke ist von den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppierungen aufgegriffen worden. Und trotz vielfach unterschiedlicher Auslegung gibt es dennoch viele Gemeinsamkeiten; denn es gibt gesetzliche Bestimmungen, denen alle Genossenschaften zu folgen haben. Daneben gibt sich jede Genossenschaft eine Satzung, die die gesetzlichen Bestimmungen bezogen auf die individuelle Ausrichtung jeder einzelnen Genossenschaft sinnvoll ergänzt. Immer gilt jedoch das demokratische Prinzip: Hier hat nicht der das Sagen, der die meisten Anteile erwirbt. Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme.
Genossenschaften sind aber keine ideologisch überfrachteten Gebilde, sie sind auch bzw. in erster Linie Wirtschaftsunternehmen, die straff und gut organisiert sein müssen, damit sie konkurrenzfähig bleiben und am Markt Erfolg haben. Denn ohne wirtschaftlichen Erfolgt nützt die beste Gesinnung nichts. Erfolg wird in der Wirtschaft in Renditen gemessen.
Der Erfolg von Wohnungsgenossenschaften besteht weniger in Zinsen. Unsere Renditen heißen: Bausubstanz, die noch für unsere Enkel bewohnbar bleibt, Investitionen in eine gesicherte Wohnzukunft. Wohnungsgenossenschaften sind natürlich auch organisiert wie Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Es gibt einen Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung berät und kontrolliert. Für dies braucht man Fachleute, beispielsweise Manager, Finanzspezialisten, Betriebswirtschaftler, Baufachleute. Und diese Fachleute müssen Idealisten sind, denen die Förderung der Genossenschaft und ihrer Mitglieder ein Bedürfnis ist, denn in den allermeisten Fällen üben sie ihre verantwortungsvolle Tätigkeit unentgeltlich aus.
Ohne Verwaltung, Hierarchie und Bürokratie kommen Wohnungsgenossenschaften heute nicht mehr aus. Dennoch steht bei uns der Mensch im Mittelpunkt. Wir bemühen uns, den Alltag menschlicher zu verwalten, wir nehmen die Probleme unser Mitglieder ernst, wir gehen die Dinge pragmatisch an und sind durchaus offen für unkonventionelle Wege. Lösungen zu finden, die jedem gerecht werden, ist aber auch für uns unmöglich.
Wohnungen bei Wohnungsgenossenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, planvolle Instandsetzung, Modernisierung und Neubau.
Mehr und mehr losgelöst von staatlichen Hilfen, die naturgemäß einhergehen mit Auflagen und Beschränkungen, so dass teilweise die Wohnungsgenossenschaft nicht mehr "Herr im eigenen Haus" ist. Dafür engagieren sich die Genossenschaftsmitglieder verstärkt mit ihren Geschäftsguthaben, die die Eigenkapitalbasis der Genossenschaft bilden, unverzichtbar in einem gesunden Verhältnis zum Fremdkapital stehen müssen und daher von Zeit zu Zeit auch einmal anzupassen sind.
Der Zeitgeist hat aber auch vor den Genossenschaften nicht halt gemacht. Egoismus ist eine Krankheit unserer Zeit. Dabei kommt es doch allen, auch einem selbst, zugute, sich nicht nur um die eigenen vier Wände zu kümmern, sondern auch das Umfeld, das Ganze zu sehen und zu fördern. Solidarität, ein Wort, das jeder gern benutzt:
Es bedeutet "Gemeinsinn zum Wohle aller".
Es lohnt sich, darüber einmal nachzudenken.