Wohn- und Gesundheitsregeln 1939
Auch eine in baulicher und gesundheitlicher Hinsicht an sich einwandfreie Wohnung muß ihren Zweck mehr oder weniger verfehlen und zu einer ebenso ungemütlichen wie vor allem auch ungesunden Behausung werden, wenn nicht wenigstens die folgenden wichtigen Wohn- und Gesundsheitsregeln durch die Bewohner befolgt werden.
Nutzungsvertrag Fossastraße 1938
4-Zimmer-Wohnung Fossastr. 23
Die Nutzungsgebühr betrug 36 Reichsmark