Wohnungsgenossenschaft Rheinberg eG Wohnungsgenossenschaft eG, Rheinberg

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Der Betrieb von Kohle- und Kaminöfen

 

Holz-, Kohle- und Ölöfen (insbesondere offene Kamine) bieten gerade in der kalten Jahreszeit eine angenehme Wärme und eine gemütliche Atmosphäre. Allerdings bilden diese Öfen auch eine ständige Gefahrenquelle, aus der sich Brände oder andere Gefahren entwickeln können. Deshalb sollten einige Grundregeln für den sicheren Betrieb beachtet werden:

 

  • Bewahren Sie Aschereste in nicht brennbaren Behältern und außerhalb von Räumen auf.

  • Vor der Schürung des Ofens sollte nichts Brennbares stehen. Vor allem das Brennmaterial hat direkt neben dem Kamin nichts zu suchen!

  • Die einwandfreie Funktion Ihres Ofens ist nur mit qualitativ hochwertigem Brennstoff gewährleistet. In allen Feuerstätten dürfen lediglich je nach Bauart zugelassene Brennstoffe verfeuert werden. Für den Einzelfall sind dafür die Angaben der Bedienungsanleitung entscheidend.

  • Grundsätzlich dürfen Kunststoffe, Papier und Kartons oder mit Farben und Lacken behandeltes Holz in KEINER Feuerstätte verbrannt werden.

  • Meist gelangt beim Öffnen der Kamintür Qualm in den Raum, denn wenn die Ofentür zu schnell geöffnet wird, muss der Kamin plötzlich eine viel höhere Abgasmenge transportieren und der aktuelle Zug reicht nicht aus. Darum: Die Kamintür erst einen kleinen Spalt öffnen, damit sich der Zug aufbauen kann.

  • Die Feuerungsanlage ist IMMER sauber zu halten. Rauchabzüge und das Rauchrohr sind regelmäßig gründlich zu reinigen.

 

Vor Inbetriebnahme eines neuen Ofens muss der zuständige Schornsteinfeger die Feuerstätte begutachten und abnehmen!

 
Damit erhalten Sie die Garantie für einen sicheren Betrieb der Feuerstätte und gleichzeitig die benötigte Abnahmegenehmigung für Ihren Versicherungsschutz.