Was sind Schönheitsreparaturen?
Sie und wir haben ein Interesse daran, dass die gemietete Wohnung nicht verwohnt oder abgewohnt wird. Bei der Wohnungsgenossenschaft wird eine aktive Bestandspflege großgeschrieben, indem wir notwendigen Reparaturen von Dächern, Fassaden, Treppenhäusern oder Maßnahmen im Wohnumfeld immer daran, wenn es notwendig ist, durchführen. Sicherlich möchten auch Sie in einer schönen Mietwohnung, in einem gepflegten Haus wohnen.
Damit Ihr persönliches Wohnumfeld dauerhaft attraktiv bleibt, sind von Zeit zu Zeit auch von Ihnen Arbeiten in der Wohnung durchzuführen. Dazu zählen die im Allgemeinen als "Schönheitsreparaturen" bezeichneten Maßnahmen. Dazu gehören das Tapezieren oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Holz-Innentüren sowie der Holz-Fenster von innen. Mit anderen Worten: Zu den Schönheitsreparaturen zählt alles, was sich beim normalen Wohnen abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe und Tapete erneuert werden kann.
Die Schönheitsreparaturen müssen nicht unbedingt von einer Fachfirma ausgeführt werden, das können Sie auch z.B. mit Freunden und Bekannten selbst erledigen. Die Arbeiten müssen aber sorgfältig und fachgerecht durchführt werden. Auch sollten Sie sich viel Arbeit und Ärger ersparen und qualitativ hochwertige Materialien verwenden. Denn in der Regel decken z.B. etwas teurere Farben deutlich besser als das vermeintliche Super-Schnäppchen.
Wie häufig Sie Schönheitsreparaturen in Ihrer Wohnung durchführen müssen, ist weder vom Gesetzgeber, noch in Ihrem Mietvertrag genau festgelegt, da die Schönheitsreparaturen nicht unwesentlich vom persönlichen Nutzungsverhalten abhängig sind.