Wohnungsgenossenschaft Rheinberg eG Wohnungsgenossenschaft eG, Rheinberg

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Rauchwarnmelder

Warum brauchen Sie Rauchwarnmelder?


Viele hundert Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Wohnungsbränden, tausende werden verletzt. Rechtzeitiger Rauchalarm kann vor diesen Gefahren schützen.

Rauch ist Gefahrenquelle Nr. 1.

Jeder dritte Wohnungsbrand entsteht nachts. Das ist besonders

gefährlich, denn der Geruchssinn ist im Schlaf ausgeschaltet.

Deshalb bemerken wir die giftigen Rauchgase nicht.

Innerhalb 2–4 Minuten werden die Opfer bewusstlos und ersticken im Schlaf.

Rauchwarnmelder sind der beste Schutz.

Rauchwarnmelder erkennen bereits erste Anzeichen von Brandrauch und geben laut Alarm. So können sich die Bewohner bei einem Brand rechtzeitig in Sicherheit bringen.

 

Rauchwarnmelderpflicht:

Alle Bundesländer haben den Einbau von Rauchwarnmeldern bereits zur Pflicht gemacht. Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern und zum Teil auch in anderen Räumen angebracht werden sowie in Fluren und Räumen, die hieraus als Fluchtwege dienen.

Ihre Wohnung wurde daher mit hochwertigen Techem Funk-Rauchwarnmeldern ausgestattet.

 

Aber auch die Betriebsbereitschaft der Geräte muss sichergestellt sein. Dafür sind regelmäßige Prüfungen erforderlich.

Wer macht was?

Die Prüfung der Geräte übernimmt Techem. Dank Funk geschieht dies nahezu geräuschlos und ohne Betreten Ihrer Wohnung. Sie bleiben dadurch ungestört und brauchen nicht zuhause zu sein.

Selbstverständlich können Sie die Funktionsfähigkeit jederzeit selbst manuell prüfen. Wie das geht, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.

 

Sie möchten Ihre Wohnung renovieren?

Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, nehmen Sie die Rauchwarnmelder bitte von der Montageplatte ab. Achten Sie darauf, dass die Geräte nicht verstaubt oder beschädigt werden.

Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten sind die Rauchwarnmelder unverzüglich wieder an die ursprüngliche Stelle zu montieren. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise und Beschreibungen in der Bedienungsanleitung.

 

Nutzen Sie Ventilatoren?

Bitte beachten Sie, dass der Betrieb von Ventilatoren die Wirksamkeit von Rauchwarnmeldern stark beeinträchtigen kann. Ventilatoren sollten daher ausgeschaltet sein, wenn Sie schlafen.

 

Wichtig: Informieren Sie unbedingt Ihren Vermieter, wenn:

  • Räume ohne Rauchwarnmelder als Schlaf- oder Kinderzimmer genutzt werden.
  • Raumteiler oder Wände ein- oder ausgebaut oder versetzt werden.
  • Klima- oder Belüftungsgeräte eingebaut werden.

 

Was tun, wenn es brennt?

 

  •  Verlassen Sie sofort den Brandort. Ziehen Sie nicht erst Ihre Kleidung an, und nehmen Sie auch nicht Ihre Wertsachen mit.

  •  Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe.

  •  Ein nasses Tuch vor Mund und Nase kann das Atmen erleichtern.

  •  Rufen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr unter der Nummer 112 an. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und den genauen Brandort.

  •  Überprüfen Sie, ob sich noch Menschen im Gefahrenbereichbefinden – falls ja, warnen Sie diese.

  •  Kehren Sie niemals in ein brennendes Gebäude zurück.

  •  Falls es im Treppenhaus brennt:  Bleiben Sie unbedingt in der Wohnung und rufen Sie die Feuerwehr unter der Nummer 112 an.

  •  Schließen Sie die Türen und dichten Sie diese ab.

  •  Machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar.